Sprachenservice Tinschert
StartseiteImpressumKontakt
EnglischFranzoesischItalienisch Portrait Service Informationen



AGB
» zurück zum Impressum

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Sprachenservice Tinschert und seinem Auftrag­geber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Übersetzern und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetz­lich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie aus­drücklich anerkannt hat.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags
(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungs­gemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auf­traggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1)  Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unter­richten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfer­tigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auf­traggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu über­lassen.
(2)  Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unauf­gefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeich­nungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
(3)  Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Ob­liegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Über­setzers.
(4)  Der Auftragsgeber trägt die Verantwortung für erforder­liche urheberrechtliche Genehmigungen. Sofern aufgrund von Urheberrechtsverletzungen Ansprüche Dritter gegen den Übersetzer entstehen, ist der Auftragsgeber ver­pflichtet, den Übersetzer gegenüber diesen freizustellen.
(5)  Der Auftragsgeber ist gehalten, die vom Übersetzer angefertigten Texte auf offensichtliche Übertragungsfehler (insbesondere bei Zahlen, Daten und Namen) zu über­prüfen, bevor er sie im Geschäftsverkehr verwendet oder veröffentlicht.

4. Mängelbeseitigung
(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbesei­tigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftrag­geber unter genauer Angabe des Mangels schriftlich gel­tend gemacht werden.
Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungs-rechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(2)Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen schriftlich geltend zu machen. Danach gelten die Arbeiten als vertragsgemäß und mängel­frei abgenommen.

5. Haftung
(1) Der Übersetzer haftet nur für Schäden, die von ihm selbst oder seinem Erfüllungsgehilfen durch grobe Fahr­lässigkeit oder Vorsatz herbeigeführt wurden. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertrags­wesentlicher Pflichten ein.
(2) Die Höhe des Schadensersatzanspruches ist in jedem Fall auf die Vertragssumme beschränkt.
(3) Eine Rückgriffshaftung bei Schadensersatzansprüchen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(4) Eine Haftung für Fehler der Übersetzung, die auf Fehler im Originaldokument oder unvollständigen oder unrichtigen Informationen durch den Auftragsgeber beruhen, besteht nicht.
(5) Der Übersetzer haftet nicht für verzögerte Lieferun­gen, wenn diese auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Zur höheren Gewalt in diesem Sinne zählt auch der Ausfall des externen oder internen Transport- oder Kommunikations­netzes. Die Lieferzeit verschiebt sich in diesen Fällen ent­sprechend.
(6) Der Übersetzer haftet nicht für den Verlust von Doku­menten aufgrund von Feuer, Wasser oder Natur­gewalten sowie durch Einbruch oder Diebstahl.

6. Berufsgeheimnis
(1) Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

7. Vergütung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rech­nungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(2) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Hono­rar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich ange­fallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Auf­wendungen. Die Mehrwertsteuer wird, sofern gesetzlich notwendig, zu­sätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.
(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und üb­liche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
(4) Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist der Über­setzer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht aus­geschlossen.



8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezah­lung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auf­traggeber kein Nutzungsrecht.


(2) Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.

9. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden An­sprüche gilt deutsches Recht.
(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestim­mungen nicht berührt. (3) Bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten wird Ebers­berg als ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort verein­bart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.